Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PrintCarrier.com GmbH & Co. KG - im folgenden Auftragnehmer -
1. Geltung
a) Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen.
b) Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.
c) Das Personal des Auftragnehmers ist nicht befugt, zusätzlichen Vereinbarungen und Änderungen dieser AGB zuzustimmen. Hierzu ist ausschließlich der Geschäftsführer des Auftragnehmers oder dessen Büroleitung berechtigt.
2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine
a) Aufträge sind nur bindend, wenn sie von vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
b) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
c) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Zahlungsschuldner. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
d) Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen vom Auftragnehmer berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
e) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigt. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
f) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, ist der Auftragnehmer berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
g) Wird die bestellte Ware an die vom Auftraggeber angegebene Adresse geliefert und wird die Ware wegen Nichtantreffens/Nichtabholung an den Auftragnehmer von dem den Transport ausführenden Unternehmen zurückgesendet, wird die Ware vom Auftragnehmer zwei Wochen lang ab Rücksendedatum für den Auftraggeber aufbewahrt. Meldet sich der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb dieser zwei Wochen beim Auftragnehmer, wird die Ware von diesem kostenpflichtig entsorgt. Die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber wegen erbrachter Leistung bleiben hiervon unberührt. Verlangt der Auftragnehmer innerhalb dieser zwei Wochen eine erneute Versendung der Ware dann werden für die erneute Versendung die unter 8 g) aufgeführten zusätzlichen Preise berechnet.
3. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
a) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von ihm schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
b) Der Auftragnehmer behält sich vor, nachträglich von dem Auftraggeber eingereichte und angezeigte Änderungen des Auftrags, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, nur dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Geschäftsführer des Auftragsnehmers oder eine von ihm ausdrücklich bevollmächtigte Person schriftlich bestätigt werden. Hinsichtlich der änderungsbedingten Kosten für den Auftraggeber gilt § 8 c) dieser AGB.
c) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch den Auftragnehmer. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien anzufertigen.
d) Stornierungen des Auftrages sind nur schriftlich per Email über das Online –Kontaktformular und nur dann möglich, solange dem Auftragnehmer noch keine Druckdaten übermittelt worden sind. Erfolgt die Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber in soweit fristgerecht, ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 15,- zzgl. MwSt. (= EUR 18,- inkl. MwSt.) zu zahlen sowie die Kosten der jeweiligen Bezahlvariante. Wurden vom Auftragnehmer bereits anderweitige Leistungen erbracht, kann dieser wahlweise auch auf Grundlage dieser Leistungen abrechnen (z.B. Druckdatenkontrolle, Proofs). Nach Lieferung der Druckdaten sind Stornierungen/Anullierungen nicht mehr möglich, da es sich um personalisierte Produkte handelt, die nicht an Dritte weiterveräußert werden können.
4. Impressum und Werbung
a) Auf Vertragserzeugnissen kann der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Eine Zustimmung durch den Auftraggeber kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.
b) Der Auftragnehmer behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.
5. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt werden.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
7. Gewährleistung, Haftung, Rückgaberecht und Rückerstattung
a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
b) Die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten Ware sowie der Beschädigung der Ware während des Transports zum Auftraggeber/Warenempfänger geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
c) Der Auftraggeber hat, wenn es sich bei dem Auftrag um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
d) Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzt der Auftragnehmer die Standard-Versandkosten.
e) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie von uns erstellt wurden und dem Endprodukt.
f) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
g) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Andruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
h) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
i) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
j) Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache ist dieser nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
k) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluß sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
l) Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.
m) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
n) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen der Auftragnehmer nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
o) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.
p) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Für Unternehmer und Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.
8. Preis
a) Für die Produkte und Dienstleistungen des Auftragnehmers gilt dessen aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, es sei denn, es wurden mit ihm andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart oder es handelt sich um offensichtlich falsche Preisangaben in der jeweiligen Preisliste.
b) Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Würzburg zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und sonstiger Kosten.
c) Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer zusätzlichen Gebühr von EUR 10,- zzgl. MwSt. (= EUR 12,- inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer kann wahlweise auch auf Grundlage der erbrachten Leistungen abrechnen, wenn dem Auftraggeber die voraussichtlichen Kosten für die Änderungen des Auftrages im Rahmen der schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer des Auftragnehmers nach § 3 b) mitgeteilt wurden.
d) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 20 % des Auftragwertes.
e) Für Neuversendungen berechnet der Auftragnehmer folgende Kosten für eine erneute Standard- u. Nachnahmesendung:
f) Wird die Annahme der gelieferten Ware vom Auftraggeber/Warenempfänger ohne rechtfertigenden Grund verweigert, ist der Auftragnehmer unabhängig von seinem bereits bestehenden Zahlungsanspruch berechtigt, eine Schadensersatzpauschale i.H.v. EUR 25,- zzgl. MwSt. (= EUR 30,- inkl. MwSt.) zu berechnen. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird.
9. Versand
a) Erfüllungsort ist der Sitz der Firma, somit Marktplatz 11, D-97232 Giebelstadt.
b) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse bei Bestelleingabe/Auftragserteilung. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
c) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber dem Auftragnehmer.
10. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben im Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
b) Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht vom Auftragnehmer verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
c) Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörenden Waren und Forderungen sind diesem vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
11. Zahlungsbedingungen
a) Es werden u.a. folgende Zahlungsvarianten angeboten, welche je nach Bestellland, Bestellvolumen und Bonität des Bestellers unterschiedlich sind:
Vorauskasse, Barnachnahme, Kreditkarte. Die Kosten der jeweiligen Bezahlvariante werden beim Bestellablauf angezeigt und sind in soweit verbindlich.
b) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
c) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
d) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
e) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind.
f) Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen des selben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden.
g) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
12. Abrechnung Genehmigungen und Änderungen
Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Der Auftragnehmer kann bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
13. Handelsbrauch und Copyright
a) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
b) Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
14. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung
a) Die vom Auftragnehmer aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in dessen Hause gespeichert.
b) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust, egal aus welchem Grund, ist ausgeschlossen.
c) Das Recovern archivierter Daten, d.h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit EUR 20,- zzgl. MwSt. (= EUR 24,- inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
d) Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal EUR 10,- zzgl. MwSt. (= EUR 12,- inkl. MwSt.) sowie Fracht- und / oder Kurierkosten.
15. Geltendes Recht
Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Würzburg, Deutschland. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
17. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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